Rückstau in Nürnberg: was die Satzung vorschreibt
Eigentümer müssen sich selbst gegen Rückstau aus der Entwässerungsanlage schützen.
- Rückstauebene
- Höhe der Geländeoberkante an der Anschlussstelle; im Einzelfall kann die Stadt eine andere festsetzen
- Regelwerk
- Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Nürnberg (Entwässerungssatzung – EWS)10.07.2003, zuletzt geändert durch Satzung vom 06.10.2023
- Fundstelle
- § 9 Abs. 7
- Haftung der Stadt bei Rückstau
- nicht ausdrücklich; § 18 begrenzt die Haftung allgemein auf Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit
- Zuständig
- Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
- Beratung
- Kontakt Grundstücksentwässerung Tel. 0911/231-3009 (Termine nach Vereinbarung); kein ausdrückliches Beratungsangebot
Satzung lesen Merkblatt des Entwässerungsbetriebs Gefahrenkarten Bayern
Was du in Nürnberg brauchst
Was das für dich heißt
- Jeder Ablauf im Keller, der tiefer als die Straßenoberkante vor deinem Haus liegt, braucht eine Rückstausicherung: Bodenablauf, Dusche, Waschmaschine, WC.
- Für ein WC im Keller ist eine Hebeanlage die Regel, für fäkalienfreies Abwasser genügt ein Rückstauverschluss Typ 2 oder 3.
- Die Sicherung muss funktionieren: Wartung durch einen Fachkundigen etwa halbjährlich, Notverschluss regelmäßig betätigen.
- Ob und wie die Stadt haftet, regelt die Satzung; in der Regel tragen Eigentümer ohne Sicherung den Schaden selbst. Versichert ist Rückstau nur über den Baustein Elementarschäden.
Förderung in Nürnberg
Ein Zuschuss der Stadt für Rückstausicherungen ist uns nicht bekannt. Frag beim Entwässerungsbetrieb nach, bevor du einen Auftrag vergibst; manche fördern Beratungen oder Maßnahmen ohne große Ankündigung.
Bundesweit gilt: Lohnkosten des Fachbetriebs kannst du als Handwerkerleistung von der Steuer absetzen (20 %, bis 1.200 € im Jahr). Förder-Finder
Stand der Recherche: 7. November 2026. Satzung gelesen. Kurzinfo-PDF: https://www.nuernberg.de/imperia/md/sun/dokumente/sun/info_rueckstau_starkregen.pdf. Die SUN-Seite verweist auf die bayernweite LfU-Hinweiskarte (https://www.lfu.bayern.de/wasser/starkregen_und_sturzfluten/hinweiskarte/index.htm), nicht auf eine städtische Karte.