Keller-Karl

Rückstau in Mönchengladbach: was die Satzung vorschreibt

Laut NEW-Broschüre stellt sich in privaten Leitungen der Wasserspiegel des öffentlichen Kanals ein.

Diese Angaben stammen aus dem Merkblatt bzw. der Infoseite des Entwässerungsbetriebs, nicht aus dem Satzungstext selbst. Verbindlich ist die Satzung in der aktuellen Fassung.

Rückstauebene
Straßenhöhe am Anschlusspunkt (Bezug laut Broschüre)
Regelwerk
Entwässerungssatzung der Stadt Mönchengladbach (nur in der Broschüre erwähnt)
Fundstelle
nicht ermittelt
Haftung der Stadt bei Rückstau
nicht ermittelt
Zuständig
NEW AG (Kanalbetrieb)
Beratung
Beratung durch NEW oder Fachbetriebe möglich; Tel. 02166 688-3780 bzw. 0800 688-1004; nicht als kostenlos ausgewiesen

Was du in Mönchengladbach brauchst

Welche Ablaufstellen liegen bei dir unter der Straßenoberkante?

Meist alles im Keller. Die genaue Höhe der Rückstauebene legt die Satzung deiner Stadt fest.

Liegt der Kanal tiefer als dein Kellerboden?

Also fließt das Abwasser heute von selbst ab, ohne Pumpe?

Gibt es ein WC über der Straßenhöhe, etwa im Erdgeschoss?
Wie wird der Keller genutzt?
Ist schon eine Rückstausicherung eingebaut?

Was das für dich heißt

  • Jeder Ablauf im Keller, der tiefer als die Straßenoberkante vor deinem Haus liegt, braucht eine Rückstausicherung: Bodenablauf, Dusche, Waschmaschine, WC.
  • Für ein WC im Keller ist eine Hebeanlage die Regel, für fäkalienfreies Abwasser genügt ein Rückstauverschluss Typ 2 oder 3.
  • Die Sicherung muss funktionieren: Wartung durch einen Fachkundigen etwa halbjährlich, Notverschluss regelmäßig betätigen.
  • Ob und wie die Stadt haftet, regelt die Satzung; in der Regel tragen Eigentümer ohne Sicherung den Schaden selbst. Versichert ist Rückstau nur über den Baustein Elementarschäden.

Elementarversicherung und geplante Pflicht

Förderung in Mönchengladbach

Ein Zuschuss der Stadt für Rückstausicherungen ist uns nicht bekannt. Frag beim Entwässerungsbetrieb nach, bevor du einen Auftrag vergibst; manche fördern Beratungen oder Maßnahmen ohne große Ankündigung.

Bundesweit gilt: Lohnkosten des Fachbetriebs kannst du als Handwerkerleistung von der Steuer absetzen (20 %, bis 1.200 € im Jahr). Förder-Finder

Stand der Recherche: 7. November 2026. Nur Broschüre (02/2024) gelesen.